Mit den Überbrückungskrediten hat die Bundesregierung unter dem Motto „Koste es, was es wolle“ Unternehmen im Rahmen der COVID-19-Krise rasch und mehr oder weniger unbürokratisch geholfen.

Die nachfolgende Ukraine-Krise und die zusätzlichen Auswirkungen der daraus resultierenden Probleme (Lieferkettenkrise, Inflation etc.) bringen jetzt viele Unternehmen in die Situation, diese Kredite nicht mehr bedienen zu können. Das einst gut gemeinte Instrument zur Überbrückung wird zum Bumerang für viele durchaus gut positionierte und ursprünglich wirtschaftlich gesunde Unternehmen.
Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Möglichkeit zur Verlängerung der Rückzahlung nicht, wieviele andere Länder in der EU (u.a. Deutschland und Italien), genutzt hat. Unternehmen, die die aktuelle Halbjahresfälligkeit oder jene am Ende des Jahres nicht bedienen können, droht daher die Zahlungsunfähigkeit.

Das führt zu einer „No-Win“-Situation, wenn Insolvenzen folgen und die staatlichen Haftungen schlagend werden.

Vor dem Eintreten dieser Folgen sollten sich Unternehmen rechtzeitig professionelle Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen holen und alle Möglichkeiten nutzen, um in dieser Situation zu bewältigen. Wir stehen hierbei jederzeit mit unserer Expertise zur Seite.

Warum so mancher Unternehmer Angst vor seiner Hausbank hat (DiePresse.com)